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Die Beratung zur Baustellensicherheit spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen der Arbeitssicherheit. Sie umfasst die Evaluierung von Gefahren und Risiken auf Baustellen sowie die Implementierung von geeigneten Sicherheitsmaßnahmen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, alle beteiligten Personen in die Sicherheitskonzepte einzubeziehen und regelmäßig Schulungen anzubieten. Durch umfassende Beratung und effektive Sicherheitsstrategien kann die Gesundheit der Arbeiter geschützt und ein reibungsloser Ablauf der Bauprojekte gewährleistet werden.
Die Baustellensicherheit ist ein zentrales Anliegen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf Baustellen. Eine effektive SiGeKo gewährleistet, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, um Unfälle und gesundheitliche Risiken für die Arbeiter zu minimieren. Dabei spielt die frühzeitige Planung der Sicherheitsmaßnahmen eine entscheidende Rolle, ebenso wie die regelmäßige Schulung des Personals und die umfassende Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Aktivitäten. Durch die kontinuierliche Überwachung der Baustelle können potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und beseitigt werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle beteiligten Gewerke zu schaffen.
Ohne Gründliche Analyse kann keine Baustelle, welche sich im derzeitigen Ruin befindet gesäubert werden.
Wir erstellen die Notwendigen Arbeitsanweisungen.
Wir tragen Sorge dafür, dass Mensch und Umwelt nicht geschädigt werden!
SiFa, kurz für Sicherheitsfachkraft, spielt eine entscheidende Rolle im Bereich der Arbeitssicherheit. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Unternehmen dabei zu unterstützen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Dies umfasst die Identifizierung von Gefahren, das Durchführen von Risikoanalysen und die Entwicklung von Sicherheitskonzepten. Zusätzlich informieren SiFas die Mitarbeiter über sicherheitsrelevante Themen und schulen sie im richtigen Umgang mit potenziellen Gefahren. Durch ihre Fachkenntnisse tragen sie maßgeblich zur Unfallverhütung und zur Förderung einer Sicherheitskultur im Unternehmen bei.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) spielt eine zentrale Rolle im Bereich der Arbeitssicherheit in Deutschland. Sie fördert Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet umfassende Informationen und Schulungen an, und unterstützt Unternehmen dabei, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Durch ihre Initiative trägt die DGUV dazu bei, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu verbessern.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) spielen eine entscheidende Rolle im Bereich der Arbeitssicherheit in Deutschland. Sie dienen dazu, die Gefahren, die von chemischen Stoffen ausgehen, zu erkennen und zu bewerten sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu entwickeln. Unter Berücksichtigung der TRGS können Arbeitgeber sicherstellen, dass erforderliche Schutzvorkehrungen getroffen werden, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Ihre Bauprojekte werden mit allen sicherheitsrelevanten Vorgängen durch unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination überwacht.
Im Auftrag unserer Kunden kündigen wir Bauvorhaben bei den zuständigen Arbeitsschutzbehörden an.
Darüber hinaus führen wir in der ersten Planungsphase eine Gefährdungsanalyse durch und erstellen auf dieser Grundlage einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach RAB 31 für das geplante Bauvorhaben. Alle notwendigen Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen werden während der Bauausführungsphase von uns absolviert.
Für eine lückenlose Dokumentation des Auftrages und den Unterhalt der Bauprojekte sowie zukünftige Wartungen dienen unsere Darstellungen der sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
Die Beratung im Bereich Arbeitssicherheit ist ein entscheidender Faktor für den Schutz von Arbeitnehmern und die Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit zu ergreifen und dabei auf qualifizierte Fachkräfte zurückzugreifen. Eine umfassende Beratung umfasst nicht nur die Analyse von Gefahren und Risiken, sondern auch die Schulung der Mitarbeiter und die Entwicklung von Sicherheitskonzepten. Ziel ist es, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beschäftigten fördert.
Die Beratung im Bereich Sicherheit spielt eine entscheidende Rolle, um Menschen und Unternehmen vor potenziellen Bedrohungen zu schützen. Durch fundierte Analysen und maßgeschneiderte Strategien können Risiken minimiert und Sicherheitskonzepte optimiert werden. Fachliche Expertise in der Risikoanalyse, Notfallplanung und Krisenmanagement sind entscheidend, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten und das Vertrauen der Betroffenen zu stärken.
Der Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiter hat oberste Priorität. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitssicherheit basiert auf einer Vielzahl von Gesetzestexten und Verordnungen. Die wichtigsten Gesetze sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Verantwortlich für die Arbeitsicherheit ist der Arbeitgeber.
Unser oberstes Ziel ist die Sicherheit und Gesundheit aller Personen in Ihrem Unternehmen sowie das rechtssichere Agieren aller Führungskräfte! Wir sorgen für die nötigen Grundlagen und Werkzeuge!
BauTec Projekte Arbeitssicherheit ist Ihr Ansprechpartner für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination von Bauprojekten in Sauerland bzw. NRW. Wir führen für Sie sämtliche Leistungen durch, die der Gesetzgeber für einen ordnungsgemäßen Ablauf vorschreibt.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Planung sowie Steuerung von Bau- und Sanierungsprojekten und sind spezialisiert auf den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Gemäß der HOAI sollte der Gesundheitsschutzkoordinator (oder kurz SiGeKo) schon früh ins Projekt eingebunden werden um alle relevanten Themen mit in die Ausschreibung und Vergabe zu bringen. Je nach Umfang der Baustelle hat der Bauherr spätestens 14 Tage vor Baubeginn diese bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde durch eine Vorankündigung anzumelden.
Eine Baustellenordnung ist die Hausordnung einer Baustelle und dient zusammen mit den anderen Dokumenten, die der Koordination obliegen, der Einweisung der Unternehmen und führt zu mehr Rechtssicherheit bei Ihrem Projekt. Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (oder kurz SiGePlan) werden alle übergreifenden Gefährdungen und die wesentlichen gewerktypischen Gefährdungen in einen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang gebracht.
Schon bei der Planung eines Bauwerks sollen auch spätere Arbeiten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt werden. Wir suchen gemeinsam mit unseren Projektpartnern nach Lösungen für potenziell später auftretende Probleme und stellen diese in der Unterlage für spätere Arbeiten zusammen. Zu den Aufgaben eines SiGeKos gehört es, Gefährdungen, die durch das Zusammenarbeiten verschiedener Unternehmen entstehen, frühzeitig zu erkennen und hierzu geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit auf einer Baustelle verantwortlich. Arbeiten auf der Baustelle sind mit besonderen Gefährdungen verbunden, wie schwierigen Witterungsverhältnissen oder Arbeiten in der Höhe. Hinzu kommt, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind. Damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden.
Können oder wollen Sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, kümmern wir uns gerne für Sie darum. Unsere ausgebildeten und erfahrenen SiGeKos kommen bei Bedarf auf Ihre Baustelle, damit Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen gemäß BauStellV zu 100 % nachkommen. Benötigen Sie einen SiGeKo zur Realisierung Ihres Bauprojekts? Dann nehmen Sie am besten gleich mit uns Kontakt auf!
Grundsätzlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Die Sicherheit auf den Baustellen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Erkrankungen ist ein wichtiges Thema. Die sogenannte Baustellenverordnung trat am 10. Juni 1998 in Kraft, sie ist in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt und macht Arbeitgeber für die Baustellensicherheit verantwortlich und verpflichtet sie die Mitarbeiter zu unterweisen.
Das hat einen berechtigten Grund: Wenn mehrere Baufirmen auf einer Baustelle tätig sind, so ist jedes einzelne Unternehmen für die Sicherheit des eigenen Betriebs zuständig!
Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten. Unter bestimmten Umständen muss zudem eine Vorankündigung übermittelt werden. Das ist immer dann notwendig, wenn die voraussichtliche Dauer des Bauprojekts 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet, ist eine Vorankündigung nötig. Diese kann vom SiGeKo bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Das ist spätestens zwei Wochen vor Baubeginn zu erledigen. Im Anschluss ist das Dokument öffentlich sichtbar an der Baustelle anzubringen.
Sollten Sie als Bauherr nicht dafür qualifiziert sein oder diese Aufgabe schlichtweg nicht übernehmen wollen, stellen wir Ihnen gerne einen geschulten Koordinator zur Verfügung.
Der bessere Schutz durch den SiGeKo
Im Regelfall bestellen Sie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kurz (SiGeKo). Er ist für die Sicherheit aller Anwesenden auf der Baustelle verantwortlich und koordiniert die Arbeiten der beteiligten Firmen im Auftrag des Bauherren. Wenn nur ein Unternehmen auf einer Baustelle tätig ist, dann ist ein SiGeko nicht erforderlich, die Aufgabe übernimmt der Bauherr/in. Im Fall mehrerer beschäftigter Firmen kann, sofern der Bauherr/in über die notwendige Ausbildung verfügt, als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auftreten. Falls nicht, so ist ein SiGeKo bei einem externen Büro zu bestellen.
Sollte bei Ihnen die Notwendigkeit bestehen, so stellen wir Ihnen gerne einen Koordinator zur Verfügung!
Arbeiten auf der Baustelle sind mit besonderen Gefährdungen verbunden. Die Beschäftigten sind oft schwierigen Witterungsverhältnissen, Arbeiten in der Höhe und in der Tiefe oder den Problemen eines nichtstationären Arbeitsplatzes ausgesetzt. Hinzu kommt, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind, damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Dafür ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zuständig. Können oder wollen Sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, kümmern wir uns gerne für Sie darum. Unsere ausgebildeten und erfahrenen SiGeKo´s kommen gerne auf Ihre Baustelle, damit Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen gemäß BauStellV nachkommen.
Die Aufgaben des SiGeKo
Aufgabe des bestellten Koordinators ist es nun, Bauherrn, Planer, Architekten und ausführende Betriebe bei der Einbindung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Bauphasen zu beraten und auch zu unterstützen. Der SiGeKo sollte jederzeit das Vorhaben, den Ablauf und alle darauf folgenden Arbeiten sicher gestalten. Unsere SiGeKos stehen Ihnen während des gesamten Bauprozesses als erfahrene Koordinatoren zur Seite. Das umfasst sowohl die Planungsphase (Lst. 1) als auch die Ausführungsphase (Lst. 2). Wir erkennen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken frühzeitig und gewährleisten so unfallfreies Arbeiten auf der Baustelle. Falls das nicht der Fall ist, ist es die die Pflicht des Koordinators, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Umgekehrt haben sich alle Mitarbeiter der Baustelle an die Vorgaben zu halten und unter keinen Umständen dagegen zu verstoßen. Alle zu beachtenden Vorschriften zur inhaltlichen Erfüllung der Baustellenverordnung finden sich in einem technischen Regelwerk wieder. Die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ beinhalten sowohl die notwendigen Qualifikation sowie auch die ihm übertragenen Aufgaben und Inhalte der schriftlichen Unterlagen.
während der Planungsphase Lst. 1
Der SiGeKo übernimmt in der Planungsphase des Bauvorhabens wichtige Aufgaben. So ist er dafür zuständig, mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu entwickeln. Dabei behält er sich an die in §4 Arbeitsschutzgesetz formulierten allgemeinen Grundsätze. Desweiteren ist er an der Planung der Baustelleneinrichtung beteiligt und fungiert als wichtiger Berater, wenn es darum geht, Termine wie Bauausführungszeiten zu entwickeln. Falls Sie einen SiGeKo für Ihr Bauvorhaben bestellen wollen, empfehlen wir Ihnen, dies rechtzeitig zu tun. So gewährleisten Sie bereits zu Beginn der Planungsphase gewissenhaftes und sicheres Arbeiten, da alle auf der Baustelle Anwesenden sich an die Regeln des SiGe-Plans halten müssen.
während der Ausführungsphase Lst. 2
Aber auch in der Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens bleibt der Sicherheitskoordinator nicht tatenlos. Der SiGe-Plan ist mit Beginn der Bauarbeiten nicht abgeschlossen, sondern wird fortwährend überarbeitet und an sich verändernde Bedingungen angepasst. Auch im weiteren Verlauf hat der SiGeKo dafür Sorge zu tragen, dass die im SiGe-Plan verankerten Vorgaben eingehalten werden. Weiterhin ist der SiGeKo für die Sicherheit und der Gesundheitsschutz für die Koordination der Zusammenarbeit aller am Bauprojekt beteiligten Unternehmen zuständig. Hält er in diesem Zusammenhang eine Sicherheitsunterweisung oder Begehung der einzelnen Gewerke für sinnvoll, muss er sich um Organisation und Durchführung kümmern.
SiGe-Plan
Der SiGeKo ist für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans zuständig. Dieser SiGe-Plan beinhaltet individuelle Hinweise und Richtlinien, die den richtigen Arbeitsschutz auf der Baustelle gewährleisten sollen. Er gibt Auskunft über die durchzuführenden Arbeiten und informiert über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und wichtige Termine. Im Rahmen unserer Tätigkeit als SiGeKo übernehmen wir selbstverständlich auch die Erstellung des SiGe-Plans für Sie und schreiben diesen kontinuierlich weiter. Wir stehen Ihnen beratend bei der Planung der Baustelleneinrichtung zur Seite und sorgen für reibungslose Abläufe bei allen am Bauvorhaben beteiligten Firmen.
Um die Sicherheit und Gesundheit der auf Ihrer Baustelle Beschäftigten zu gewährleisten, ist eine optimale Grundlage für Bauabläufe durch die Baustelleneinrichtung relevant.
Baustellen sind so einzurichten, dass die erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können und keine Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. Um dies zu erreichen, ist die Planung der Baustelleneinrichtung ein wichtiges Instrument.
Ein Baustelleneinrichtungsplan stellt einen wesentlichen Teil der Arbeitsvorbereitung dar. Gemeinsam mit Ihnen planen wir die Baustelleneinrichtung Ihres Projektes und legen die Standorte aller relevanten Elemente fest.
Auf Baustellen kommen komplexe Arbeitsschutzanforderungen verschiedener Tätigkeitsfelder zusammen. Unsere SiGeKos koordinieren die Arbeit verschiedener Unternehmen auf einer Baustelle.
Oft gibt es kein standardisiert anwendbares Arbeitsverfahren, das allen Ansprüchen genügt. Hier entwickeln wir ein auf Ihr Unternehmen und Ihre technische Ausstattung passendes Arbeitskonzept zur Realisierung des Bauvorhabens.
Die gesetzlichen Grundlagen, wie die DIN 4426, ASR2.1 oder die DGUV Information 201-056 machen es erforderlich, die Sicherheitseinrichtungen auf den Dächern neu zu beurteilen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) führt vom Dach eine Bestandsaufnahme durch und erstellt ein Konzept für die nötige Sicherheitseinrichtung auf dem Dach. Mögliche Gefährdungen auf Dächern wie beispielsweise Absturzgefahren vom Dachrand oder aus Dachöffnungen werden aufgenommen und in Plänen sowie einer entsprechenden Stellungnahme dargestellt. Zur Lösung der festgestellten Probleme und Umsetzung der darauffolgenden Schutzmaßnahmen beraten wir Sie gerne.
Mit Hilfe der für jede aufgeführte Detailgefährdung oder -belastung ermittelten Risikobewertung wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren mit dem Hauptaugenmerk „Der Mensch im Mittelpunkt“ eine Rangermittlung durchgeführt. Im Einzelnen werden hier insbesondere die Faktoren „Potentieller Personenschaden“, „Expositions- und Aufenthaltsdauer“, „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Ausweichmöglichkeit“ verwendet, um somit für aufgeführte Punkte ein Werkzeug zur Prioritätensetzung bei der Abarbeitung und der Maßnahmenfestlegung verschiedener Punkte zur Verfügung zu stellen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und dient dazu, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu entwickeln.
Sie ermöglicht es Unternehmen, systematisch und präventiv Risiken zu erkennen, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu schützen sowie gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, indem sie sowohl physische als auch psychische Belastungen berücksichtigt.
Wir erstellen für Sie die GBU´s, lassen sie sich beraten!
Die Gefährdungs- / Belastungsbeurteilung dient einem Unternehmen neben der Erfüllung der gesetzlich festgeschriebenen Dokumentationspflicht der Beurteilung für Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern als „Rahmenwerk Arbeitsschutz“ zur Unterstützung der Sicherheitsfachkraft. Für einen sinnvollen Einsatz sowie die Bereithaltung einer aussagekräftigen Behördenvorlage ist daher eine konsequente Pflege und Aktualisierung der Beurteilung unerlässlich.
Auch Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffe aus Kampfmitteln oder vorausgehende Arbeiten zur Erkundung von Gefahrstoffen stellen nach DGUV 101-004 Arbeiten in kontaminierten Bereichen dar, die nach anerkannten Regeln durchzuführen sind, um die Baustellensicherheit zu gewährleisten.
Der Auftraggeber trägt Verantwortung dafür, dass der Koordinator in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle Weisungsbefugnis gegenüber allen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat. Wir stellen Ihnen diesen Koordinator, der über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise verfügt.
Arbeiten in kontaminierten Bereichen laut DGUV Regel 101-004 sind insbesondere Bauarbeiten zur Sanierung von Altlasten und Grundwasser, zum Rückbau belasteter Gebäude oder auf Mülldeponien. Auch Untergründe können selbstverständlich kontaminiert sein, sei es durch Havarien oder industriell-gewerbliche Nutzung. Auch Arbeiten an und in Gebäuden, in denen sicherheits- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe verbaut wurden, gelten als Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Dieses Themenfeld befasst sich mit sämtlichen Fragen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle. Arbeiten in kontaminierten Bereichen finden überall dort statt, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gefahrstoffen ausgesetzt sind, die eine Gesundheitsgefahr darstellen können. Es gibt eine Vielzahl gesundheitsgefährdender Schad- und Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen freigesetzt werden können. Einige haben wir hier für Sie ausgeführt.
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellen wir für Sie fest, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten auf Ihrer Baustelle Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.
Ein Arbeits- und Sicherheitsplan, kurz A+S-Plan, beinhaltet Angaben zur Art und Konzentration der Gefahrenstoffe in kontaminierten Bereichen. Darüber hinaus sind die zu erwartenden Gefahren sowie die Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen zu ermitteln.
Wir stellen für Sie nach § 14 der Gefahrstoffverordnung unter Berücksichtigung der zu erwartenden oder bereits ermittelten Gefahrstoffe vor Beginn der Arbeiten eine tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung auf.
Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind spätestens vier Wochen vor Beginn der Saierung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft schriftlich mitzuteilen. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie.
Wir prüfen für Sie gerne nach Auswahl eines geeigneten Sanierungsunternehmens, ob die Dokumente wie Vorsorgeuntersuchung, technische Ausrüstung und ein entsprechender Sachkundenachweis vorliegt.
Wir prüfen für Sie gerne nach Auswahl eines geeigneten Sanierungsunternehmens, ob die Dokumente wie Vorsorgeuntersuchung, technische Ausrüstung und ein entsprechender Sachkundenachweis vorliegt.
Asbest ist ein nachgewiesen krebserregender Stoff, der in Deutschland bis in die 1990er Jahre verbaut worden ist. Durch seine Eigenschaft, sich in kleine Fasern von einem Durchmesser von bis zu 2 Tausendstel Millimetern aufzuteilen, kann Asbest leicht eingeatmet werden.
Künstliche Mineralfasern – kurz KMF – werden untergliedert in Glas-, Keramik- und Mineralwollfasern. Ähnlich wie Asbest wirken sie bei der Verarbeitung, Entsorgung oder bei Sanierungsmaßnahmen krebserzeugend und sind somit hochgradig gesundheitsgefährdend.
Häufig finden sich in Taubenkot viele gesundheitsschädliche Erreger, die bei Bau- oder Sanierungsarbeiten freigesetzt werden. Bei derartigen Tätigkeiten muss mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Inhalation von Staub und Bioaerosolen gerechnet werden.
Arbeiten in kontaminierten Bereichen laut DGUV Regel 101-004 sind insbesondere Bauarbeiten zur Sanierung von Altlasten und Grundwasser, zum Rückbau belasteter Gebäude oder auf Mülldeponien.
Doch auch ein Untergrund kann selbstverständlich kontaminiert sein, sei es durch Havarien oder industriell gewerbliche Nutzung.
Auch die Arbeiten an und in Gebäuden, in denen Baustoffe verarbeitet worden sind, die heute als gesundheitsgefährdende Schadstoffe gelten, gelten als Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
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